Ausgangszustandsbericht (AZB)
Für die Errichtung neuer IED-Anlagen und seit Januar 2014 auch bei relevanten Änderungen an bereits betriebenen Anlagen besteht die Pflicht den Zustand von Boden und Grundwasser im Umfeld der Anlage in einem Ausgangszustandsbericht zu beschreiben. Der AZB dient der Dokumentation einer möglichen Verunreinigung durch die in der betreffenden Anlage eingesetzten, produzierten oder freiwerdenden relevanten gefährlichen Stoffe.
Unsere erfahrenen Gutachter erstellen Ihnen den Ausgangszustandsbericht nach Bundesimmisionsschutz-Gesetz und unterstützen Sie, den bürokratischen Aufwand in jeder Phase des Genehmigungsverfahrens zu minimieren. Wir begleiten Ihr Vorhaben von der Dokumentation und Bewertung vorhandener Boden- und Grundwasserkenntnisse am Standort bis hin zur Erstellung eines Untersuchungskonzeptes und dessen Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden. In der Anlagenbetriebsphase übernehmen wir selbstverständlich Ihre wiederkehrenden Überwachungsauflagen. Planen Sie die Stilllegung einer Anlage, unterstützen wir Sie bei der Rückführung in den Ausgangszustand.
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